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German grammar · C2

Light-verb constructions: zur Verfügung stellen, in Betracht ziehen, Abhilfe schaffen

Funktionsverbgefüge: zur Verfügung stellen, in Betracht ziehen, Abhilfe schaffen

in Kraft tretenzur Verfügung stellenin Betracht ziehenAbhilfe schaffenzur Sprache bringen / kommen

The rule

A light-verb construction consists of a noun that carries the meaning and a 'function verb' that does almost nothing but grammatical work: 'eine Entscheidung treffen' (to decide), 'zur Anwendung kommen' (to be applied), 'in Kraft treten' (to come into force). They are typical of administrative, business and academic German and allow fine distinctions: 'zur Sprache bringen' (active: to raise) versus 'zur Sprache kommen' (passive-like: to come up); 'in Gang setzen' (to set in motion) versus 'in Gang kommen' (to get going). Verb and noun are fixed: article, preposition and verb cannot be swapped ('eine Frage stellen', not 'machen'; 'Abhilfe schaffen', not 'geben'). The noun usually stands at the end of the clause with the function verb in second position: 'Die Kommission zieht eine Verschiebung in Betracht.' In conversation a pile-up of them sounds heavy; the simple verb is often better there.

Examples

Die neue Regelung tritt am 1. Januar in Kraft.
The new regulation comes into force on 1 January.
Wir stellen Ihnen die Unterlagen gern zur Verfügung.
We will gladly make the documents available to you.
Der Vorstand zieht eine Verschiebung des Projekts in Betracht.
The board is considering postponing the project.
Mit dieser Maßnahme soll dem Fachkräftemangel Abhilfe geschaffen werden.
This measure is intended to remedy the shortage of skilled workers.
Das Thema kam in der Sitzung nur kurz zur Sprache.
The subject came up only briefly in the meeting.

Watch out

The rule in German

Ein Funktionsverbgefüge besteht aus einem Nomen, das die Bedeutung trägt, und einem Funktionsverb, das fast nur grammatische Arbeit leistet: „eine Entscheidung treffen“ (entscheiden), „zur Anwendung kommen“ (angewendet werden), „in Kraft treten“ (gültig werden). Die Gefüge sind typisch für Verwaltungs-, Wirtschafts- und Wissenschaftssprache und erlauben feine Unterschiede: „zur Sprache bringen“ (aktiv) gegenüber „zur Sprache kommen“ (passivisch); „in Gang setzen“ (bewirken) gegenüber „in Gang kommen“ (beginnen). Verb und Nomen sind fest verbunden: Artikel, Präposition und Verb lassen sich nicht austauschen („eine Frage stellen“, nicht „machen“; „Abhilfe schaffen“, nicht „geben“). Das Nomen steht meist am Satzende, das Funktionsverb an zweiter Stelle: „Die Kommission zieht eine Verschiebung in Betracht.“ Im Gespräch wirkt die Häufung schwerfällig; dort ist das einfache Verb oft besser.

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