Eszett

Deutsche Grammatik · C2

Funktionsverbgefüge: zur Verfügung stellen, in Betracht ziehen, Abhilfe schaffen

in Kraft tretenzur Verfügung stellenin Betracht ziehenAbhilfe schaffenzur Sprache bringen / kommen

Die Regel

Ein Funktionsverbgefüge besteht aus einem Nomen, das die Bedeutung trägt, und einem Funktionsverb, das fast nur grammatische Arbeit leistet: „eine Entscheidung treffen“ (entscheiden), „zur Anwendung kommen“ (angewendet werden), „in Kraft treten“ (gültig werden). Die Gefüge sind typisch für Verwaltungs-, Wirtschafts- und Wissenschaftssprache und erlauben feine Unterschiede: „zur Sprache bringen“ (aktiv) gegenüber „zur Sprache kommen“ (passivisch); „in Gang setzen“ (bewirken) gegenüber „in Gang kommen“ (beginnen). Verb und Nomen sind fest verbunden: Artikel, Präposition und Verb lassen sich nicht austauschen („eine Frage stellen“, nicht „machen“; „Abhilfe schaffen“, nicht „geben“). Das Nomen steht meist am Satzende, das Funktionsverb an zweiter Stelle: „Die Kommission zieht eine Verschiebung in Betracht.“ Im Gespräch wirkt die Häufung schwerfällig; dort ist das einfache Verb oft besser.

Beispiele

Die neue Regelung tritt am 1. Januar in Kraft.
Wir stellen Ihnen die Unterlagen gern zur Verfügung.
Der Vorstand zieht eine Verschiebung des Projekts in Betracht.
Mit dieser Maßnahme soll dem Fachkräftemangel Abhilfe geschaffen werden.
Das Thema kam in der Sitzung nur kurz zur Sprache.

Aufgepasst

Wo sie im Kurs vorkommt

Mehr Grammatik auf C2: alle Regeln für C2 · der C2-Kurs.